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Kosten & Abrechnung
Kosten und Abrechnung Sollten Sie sich für ein spezifisches Angebot in unserer Praxisgemeinschaft für Psychotherapie entscheiden und dieses wahrnehmen, können unterschiedliche Kosten auf Sie zu kommen.
Da wir eine Privatpraxis sind, sind wir leider nicht in der Lage, die für Psychotherapie anfallende Kosten direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Die Honorierung unserer Psychotherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf Basis eines individuellen Behandlungsvertrags, den wir mit Ihnen bei Beginn der Behandlung abschließen.
Sollte bei Ihnen eine Indikation, d.h. eine Diagnose vorliegen, werden die Kosten für die Psychotherapie in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
In den meisten Fällen erwarten sowohl private Versicherungen als auch die Beihilfe nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Psychotherapie vor der Kostenübernahme weiterer Sitzungen.
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Privatversicherte Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung vom individuellen Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Wünschenswert wäre es, dass Sie sich bitte in jedem Fall vor Antritt der Therapie versichern, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt, sowie ob und in welcher Form ein entsprechender Antrag notwendig ist.
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Selbstzahler Neben der Anmeldung in unserer Praxis sind für Sie keine weiteren Formalitäten notwendig. Insofern Sie keine Kostenübernahme durch eine Krankenkasse wünschen, wird Ihre Psychotherapie bei keinem Kostenträger dokumentiert. Sie können Versicherungen und Krankenkassen gegenüber absolut anonym bleiben, sofern Sie dies wünschen. Die Honorierung orientiert sich wie üblich an der GOP.
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Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte Wenn Sie als gesetzlich Versicherter den Wunsch haben, in unserer Praxis behandelt zu werden, steht Ihnen der Weg der Kostenerstattung (Link zu: PDF Kostenerstattung) zur Verfügung. Da wir eine Privatpraxis sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen ist es möglich, einen Teil der Kosten auf diesem Wege erstattet zu bekommen.
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Paarberatung und -therapie Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden und werden Ihnen privat in Anlehnung an die GOP in Rechnung gestellt.
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Datum der letzten Aktualisierung Januar 2023
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