Suche

Leistungen und Honorare

 

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über das Leistungsangebot und die Honorare im Rahmen der Einzeltherapie und -beratung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

LeistungGOP-ZifferSteigerungsfaktorBetrag in €Anzahl
Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch (50 Min.) 8703,0*131,16nach Bedarf
Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch mit Überlänge8703,5153,00nach Bedarf
Erhebung der biographischen Anamnese8602,3*123,34einmalig zu Beginn der Behandlung
Fragebogen-Diagnostik8572,5*16,90 1x pro Test, Anzahl nach Bedarf
Schriftl. gutachterliche Äußerung803,5*61,20Einleitung KZT bei Beihilfe
Therapieantrag (sonstige Anträge)8083,5*81,60nach Bedarf
Therapieantrag Erstbericht / ausführlicher Verlängerungsbericht mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzialdiagnostischer Beurteilung, Prognose853,5*102,001x je Arbeitsstunde, nach Aufwand
Beratung (<10 min) – auch mittels Fernsprecher13,5*16,32nach Bedarf
Eingehende Beratung (> 10 min) – auch mittels Fernsprecher33,5*30,60nach Bedarf
Arztbrief 753,5*26,52nach Bedarf
Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht mind. 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt)----80,001x pro ausgefallene Stunde

 

Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig.

* Der Steigerungsfaktor kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.

Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. kommen nach Bedarf dazu.
Alle erbrachten GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört.
Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung allerdings erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn über das weitere Vorgehen.

 

Datum der letzten Aktualisierung

Januar 2023

 

 

 
 
     

© paul & kollegen 2024