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Leistungen und Honorare
Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über das Leistungsangebot und die Honorare im Rahmen der Einzeltherapie und -beratung. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Leistung | GOP-Ziffer | Steigerungsfaktor | Betrag in € | Anzahl | Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch (50 Min.) | 870 | 3,0* | 131,16 | nach Bedarf | Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch mit Überlänge | 870 | 3,5 | 153,00 | nach Bedarf | Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3* | 123,34 | einmalig zu Beginn der Behandlung | Fragebogen-Diagnostik | 857 | 2,5* | 16,90 | 1x pro Test, Anzahl nach Bedarf | Schriftl. gutachterliche Äußerung | 80 | 3,5* | 61,20 | Einleitung KZT bei Beihilfe | Therapieantrag (sonstige Anträge) | 808 | 3,5* | 81,60 | nach Bedarf | Therapieantrag Erstbericht / ausführlicher Verlängerungsbericht mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzialdiagnostischer Beurteilung, Prognose | 85 | 3,5* | 102,00 | 1x je Arbeitsstunde, nach Aufwand | |
Beratung (<10 min) – auch mittels Fernsprecher | 1 | 3,5* | 16,32 | nach Bedarf | Eingehende Beratung (> 10 min) – auch mittels Fernsprecher | 3 | 3,5* | 30,60 | nach Bedarf | Arztbrief | 75 | 3,5* | 26,52 | nach Bedarf | Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht mind. 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt) | -- | -- | 80,00 | 1x pro ausgefallene Stunde |
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Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig.
* Der Steigerungsfaktor kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.
Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. kommen nach Bedarf dazu.
Alle erbrachten GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört.
Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung allerdings erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn über das weitere Vorgehen.
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Datum der letzten Aktualisierung Januar 2023
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