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Leistungen und Honorare
Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über unser Leistungsangebot und die Honorare im Rahmen der Einzeltherapie und -beratung. Unsere Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 
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Leistung | GOP-Ziffer | Steigerungsfaktor | Betrag in € | Anzahl | Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch (50 Min.) | 870 | 2,3* | 100,55 | nach Bedarf | Psychotherapeutische Sitzung/Beratungsgespräch am Samstag, Sonn- oder Feiertag, oder nach 20 Uhr | 870 | 3,5 | 153,00 | nach Bedarf | Beratung - auch mittels Fernsprecher | 1 | 2,3* | 10,72 | nach Bedarf | Eingehende Beratung - auch mittels Fernsprecher – (> 10 min) | 3 | 2,3* | 20,11 | nach Bedarf | Erhebung der biographischen Anamnese | 860 | 2,3* | 123,34 | einmalig zu Beginn der Behandlung | Fragebogen-Diagnostik | 857 | 1,8* | 12,17 | 1x pro Test, Anzahl nach Bedarf | Therapieantrag Erstbericht/ ausführlicher Verlängerungsbericht mit Einordnung in ein Krankheitsmodell, differenzialdiagnostischer Beurteilung, Prognose | 85 | 2,3* | 67,03 | 1x je Arbeitsstunde | Therapieantrag (sonstige Anträge) | 808 | 2,3* | 53,62 | nach Bedarf | Arztbrief | 75 | 2,3* | 17,43 | nach Bedarf | Ausfallhonorar (wenn die Terminabsage nicht mind. 48h vorher erfolgt) | -- | -- | 80,00 | 1x pro ausgefallene Stunde |

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Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig.
* Der Steigerungsfaktor kann in Einzelfällen bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.
Weitere GOP-Leistungen wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. kommen nach Bedarf dazu.
Alle GOP-Leistungen unserer Praxis sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig, sofern Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten zu den Leistungen laut Ihren Versicherungsbedingungen gehört.
Das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung allerdings erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn über das weitere Vorgehen. Wir als Therapeutinnen sind Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen gerne behilflich.

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Datum der letzten Aktualisierung Juli 2014 
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